{"id":1101,"date":"2016-10-01T12:07:48","date_gmt":"2016-10-01T10:07:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ganz-in-weiss.net\/?page_id=1101"},"modified":"2018-05-16T14:38:39","modified_gmt":"2018-05-16T12:38:39","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ganz-in-weiss.net\/impressum\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"
Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der MediaLoge Film- und Fotostudio Leipzig<\/strong><\/span><\/p>\n Angebote und Leistungen der Frauke Flohr und Karsten Bieling GbR \u201eDie MediaLoge\u201c (im Folgenden MediaLoge) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Best\u00e4tigung des Auftrages per Email zu. Es gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. M\u00fcndliche Absprachen bed\u00fcrfen einer Best\u00e4tigung in Textform.<\/span><\/p>\n Die in der AGB aufgef\u00fchrten Produkte (Fotos, Filme, Layouts, Muster, Collagen) der MediaLoge sind alle von der MediaLoge hergestellten Filme, Fotos, Fotob\u00fccher, Layouts und Printmedien, gleich, in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, digitale Bilddaten, Papierbilder, Filme, Videos, B\u00e4nder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Layoutvorlagen, Dateien, Skizzen, Storybooks, Textentw\u00fcrfe, Texte).<\/span><\/p>\n Die MediaLoge erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.<\/span><\/p>\n \u00a71 Vertragsabschluss<\/strong><\/span><\/p>\n Gilt f\u00fcr Eventfilme, Hochzeitsfilme, Imagefilme, Imagefotos, Hochzeitsfotos, Eventfotos, Produktfotos, Fotos und Filme on Location:<\/span><\/p>\n Jede schriftliche, telefonische oder online in Textform gestellte Anfrage stellt ein unverbindliches Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Die Buchung einer Dienstleistung der MediaLoge und somit der Vertrag kommt jedoch erst durch die beiderseitige Unterzeichnung der Auftragsbest\u00e4tigung zustande. Diese wird online \u00fcbersandt oder bei einer Besprechung vorgelegt und ist vom Auftraggeber unterzeichnet zu retournieren. Die Angebote auf www.medialoge.de und www.ganz-in-weiss.net sind unverbindlich. Angebote, Inhalte und \/ oder Preise der MediaLoge d\u00fcrfen nicht an Dritte weiter gegeben oder zweckentfremdet werden. Die Angebote sind Eigentum der MediaLoge.<\/span><\/p>\n Gilt f\u00fcr: Fotoshooting im Fotostudio, Workshops und Fotokurse<\/span><\/p>\n Sollte ein gebuchter Termin (ganz gleich \u00fcber welches Medium er gebucht wurde) nicht wahrgenommen werden k\u00f6nnen, muss gegen\u00fcber der MediaLoge abgesagt werden. Die Absage hat in Textform zu erfolgen. Die Erstattung der geleisteten Anzahlung\/Grundgeb\u00fchr wird dem Kunden gegen Vorlage des Kassenbons oder Vorlage der Online-Best\u00e4tigung bar im Studio ausgezahlt oder \u00fcber die Zentrale via \u00dcberweisung auf sein Konto erstattet. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Grundgeb\u00fchr. Wird der Termin ohne Absage nicht eingehalten, beh\u00e4lt sich Die MediaLoge vor, dem Kunden die Grundgeb\u00fchr als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Die Fristen f\u00fcr die Absage an Fotokursen finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen f\u00fcr Fotokurse.<\/span><\/p>\n Wird ein Termin f\u00fcr ein Fotoshooting oder f\u00fcr einen Fotokurs nach vereinbartem Termin ohne Absage durch den Kunden nicht eingehalten, verf\u00e4llt auch der jeweilige Gutschein, der f\u00fcr diesen Termin eingel\u00f6st werden sollte.<\/span><\/p>\n Nach Anfertigung eines oder mehrerer Fotos im Fotostudio und Auswahl des Kunden von einem oder mehrerer Fotos stellt einen Auftrag \/ Vertrag dar, auch wenn der Kunde keinen schriftlichen Auftrag gegeben hat. Dies gilt f\u00fcr jegliche Art von Studiofotografie bzw. nach Vereinbarung betrifft dies auch Fotoshootings on Location bzw. Homeshootings, sobald der Fotograf Aufnahmen gemacht und bearbeitet hat. Ein R\u00fccktritt vom Vertrag ist nicht mehr m\u00f6glich. Der vereinbarte Preis f\u00fcr die Dienstleistung ist am Tag des Fotoshootings in voller H\u00f6he zu leisten. Fotos werden nicht bearbeitet und nicht ausgeh\u00e4ndigt, wenn der Betrag nicht in voller H\u00f6he bezahlt wurde.<\/span><\/p>\n \u00a72 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/span><\/p>\n Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich die MediaLoge zu Ersatz oder Verbesserungen. Daf\u00fcr ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt schriftlich reklamiert und an die MediaLoge zur\u00fccksendet. Die Transportkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. Ausgenommen hiervon sind Reklamationen bez\u00fcglich der Lieferung von USB-Sticks, CDs und \/ oder DVDs sowie Blu-ray Disc, welche teilweise auf bestimmten Ger\u00e4ten (\u00e4ltere Player) auf Grund des Endger\u00e4tes nicht abgespielt werden k\u00f6nnen. Hierf\u00fcr \u00fcbernimmt die MediaLoge keine Garantie und Haftung. Ausgenommen von der Gew\u00e4hrleistung sind k\u00fcnstlerische Inhalte der Filme, Fotos und Layouts. Reklamationen an der k\u00fcnstlerischen Gestaltung stellen keinen Mangel dar.<\/span><\/p>\n \u00a73 Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/span><\/p>\n Wir liefern unsere Filme auf Marken-Blu-ray Discs und unsere Fotos auf Marken-Sticks, -CDs bzw. DVDs aus. Die Pr\u00fcfung der Kompatibilit\u00e4t zum Wiedergabeger\u00e4t des Kunden geht zu dessen Risiko. Die MediaLoge haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder W\u00fcnsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Der Kunde informiert sich vor Buchung der MediaLoge \u00fcber die Referenzen und Demo-Filme bzw. Fotos und Fotob\u00fccher bzw. Drucksachen und erkennt bei Buchung der MediaLoge deren Stil in Film, Foto, Fotobearbeitung und Layout bzw. Grafikdesign an.<\/span><\/p>\n Hat der Auftraggeber der MediaLoge gegen\u00fcber vorab keine W\u00fcnsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, Bildbearbeitung, Filme oder Fotob\u00fccher bzw. Printmedien ge\u00e4u\u00dfert, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der k\u00fcnstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Aufnahmeproduktion oder nach dem Filmschnitt, Bildbearbeitung oder der Erstellung eines Layouts oder Fotobuches \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die MediaLoge beh\u00e4lt den Verg\u00fctungsanspruch f\u00fcr bereits begonnene Arbeiten. Rohdaten (bei Filmrohmaterial auf MiniDV oder vom Kunden gelieferter externer Festplatte) oder Rohfotos (RAW-Format) werden grunds\u00e4tzlich nicht herausgegeben, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart dies vorab mit der MediaLoge. Die Herausgabe von Rohdaten ist in der Auftragsbest\u00e4tigung gesondert festzuhalten. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungsw\u00fcnsche bez\u00fcglich der Bearbeitung von Fotos, Filmen, Layoutvorlagen in Bezug auf Gestaltung und Bildbearbeitung bzw. Format\u00e4nderungen werden \u2013 sofern im Auftrag nicht speziell vereinbart \u2013 zus\u00e4tzlich nach Aufwand berechnet. F\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung in Bezug auf die Gestaltung von bereits gedruckten Medien (Fotoabz\u00fcge, Fotob\u00fccher) hat der Kunde die Kosten in vollem Umfang f\u00fcr Arbeitsaufwand und Druck zu tragen. Die MediaLoge verpflichtet sich, den Auftrag mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt auszuf\u00fchren, insbesondere ihm \u00fcberlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Texte, Drehb\u00fccher, Fotos sorgf\u00e4ltig zu behandeln. Er haftet f\u00fcr entstandene Sch\u00e4den nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit bzw. im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung. Die MediaLoge verpflichtet sich, Negative sorgf\u00e4ltig aufzubewahren. Die MediaLoge ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 2 Jahren zu vernichten. F\u00fcr Besch\u00e4digung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die MediaLoge verpflichtet sich, seine Erf\u00fcllungsgehilfen sorgf\u00e4ltig auszusuchen und anzuleiten. Dar\u00fcber hinaus haftet die MediaLoge f\u00fcr seine Erf\u00fcllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die MediaLoge haftet f\u00fcr die Lichtbest\u00e4ndigkeit und Dauerhaftigkeit Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen des Fotolabors bzw. des Herstellers bei Fotob\u00fcchern oder Printmedien. Er haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Produkte durch den Besteller entstehen. F\u00fcr eigenes Verschulden haftet die MediaLoge nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die MediaLoge ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Die MediaLoge haftet nur f\u00fcr eigenes Verschulden und nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzanspr\u00fcche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschlie\u00dflich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. F\u00fcr eigenes Verschulden haftet die MediaLoge bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Versendung der Produkte der MediaLoge erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die MediaLoge haftet nicht f\u00fcr entstandene Bandsch\u00e4den durch verunreinigte Videok\u00f6pfe oder f\u00fcr besch\u00e4digte Videok\u00f6pfe und Laufwerke. F\u00fcr analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber der MediaLoge zur Verf\u00fcgung stellt, wird keine Haftung \u00fcbernommen. Die MediaLoge haftet nicht bei technischen St\u00f6rungen der Kameraausr\u00fcstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet die MediaLoge nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz beschr\u00e4nkt. F\u00fcr Haftpflichtsch\u00e4den bei Film- und Fotoarbeiten hat die MediaLoge eine Betriebshaftpflichtversicherung f\u00fcr Fotografen bei der Generali-Versicherung abgeschlossen.<\/span><\/p>\n \u00a74 M\u00e4ngel<\/strong><\/span><\/p>\n Beanstandungen offensichtlicher technischer M\u00e4ngel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Produkte der MediaLoge schriftlich beim der MediaLoge geltend zu machen. F\u00fcr die Wahrung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Reklamation bei der MediaLoge. Reklamationen an der k\u00fcnstlerischen Gestaltung stellen keinen Mangel dar.<\/span><\/p>\n \u00a75 Informationspflicht des Auftraggebers<\/strong><\/span><\/p>\n Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragsunterzeichnung ausschlie\u00dflich wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle \u00c4nderungen w\u00e4hrend der Produktion schriftlich der MediaLoge mitzuteilen. Dies betrifft Termine, Postadresse, Telefon und Emailadressen.<\/span><\/p>\n \u00a76 Datenschutz<\/strong><\/span><\/p>\n Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir gem\u00e4\u00df der Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und das BDSG (https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/<\/a>) pers\u00f6nliche Daten, soweit dies f\u00fcr unsere Gesch\u00e4ftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschlie\u00dflich bei der Auslieferung (Postversand) statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn, die Medialoge wird aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich seinen Datenbestand bez\u00fcglich seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht, die MediaLoge zu einer L\u00f6schung dieser Daten zu veranlassen. Die MediaLoge nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die MediaLoge verarbeitet personenbezogene Daten stets unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung von Daten erfolgt seitens der MediaLoge regelm\u00e4\u00dfig im Rahmen jeglichen Schriftverkehrs, der Durchf\u00fchrung von Fototerminen sowie der vorausgehenden Terminvereinbarung und der sich anschlie\u00dfenden \u00dcbergabe der Fotos, Lichtbilder, Filme oder Fotob\u00fccher. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt hierbei nur zur Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses Daten werden von der MediaLoge vertraulich behandelt und weder ver\u00f6ffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben.<\/span><\/p>\n \u00a77 Nebenpflichten<\/strong><\/span><\/p>\n Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den der MediaLoge \u00fcbergebenen Vorlagen das Verviel-f\u00e4ltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung besitzt. Ersatzanspr\u00fcche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tr\u00e4gt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen und unverz\u00fcglich nach der Aufnahme wieder abzuholen, wenn nicht anders vereinbart. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht sp\u00e4testens nach zwei Werktagen ab, ist die MediaLoge berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studior\u00e4ume die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/span><\/p>\n \u00a78 Leistungsst\u00f6rungen, Ausfallhonorar<\/strong><\/span><\/p>\n \u00dcberl\u00e4sst die MediaLoge dem Auftraggeber mehrere Produkte zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgew\u00e4hlten Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine l\u00e4ngere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zur\u00fcckzusenden. F\u00fcr verlorene oder besch\u00e4digte Produkte kann die MediaLoge, sofern er den Verlust oder die Besch\u00e4digung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. \u00dcberl\u00e4sst die MediaLoge dem Auftraggeber Produkte aus seinem Archiv, die nicht f\u00fcr den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Produkte innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine l\u00e4ngere Frist vereinbart wurde, zur\u00fcckzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Produkte trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur\u00fcck, kann die MediaLoge eine Verleihgeb\u00fchr verlangen. Bei Verlust oder Besch\u00e4digung der Produkte kann die MediaLoge, sofern die MediaLoge den Verlust oder die Besch\u00e4digung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.<\/span><\/p>\n Wird die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die die MediaLoge nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, so erh\u00f6ht sich das Honorar der MediaLoge, sofern ein Pauschal-preis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh\u00e4lt die MediaLoge auch f\u00fcr die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der MediaLoge kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftraggebers kann die MediaLoge auch Schadensersatzanspr\u00fcche geltend machen. Liefertermine f\u00fcr Produkte der MediaLoge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdr\u00fccklich von der MediaLoge best\u00e4tigt wurden. Die MediaLoge haftet f\u00fcr Frist\u00fcberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr Produkte wie Fotob\u00fccher oder Prints, welche die MediaLoge zum Druck an Dritte in Auftrag gibt, haftet die MediaLoge nicht bei \u00dcberschreitung der Lieferfristen seitens der Hersteller.\/span><\/span><\/p>\n \u00a79 Zahlung \/ Verg\u00fctung <\/strong><\/span><\/p>\n Gilt f\u00fcr: Studioaufnahmen, Fotoshootings im Studio, Fotoshootings on Location oder Homeshootings<\/span><\/p>\n Der Grundpreis f\u00fcr ein Fotoshooting im Studio, on Location oder Homeshooting ist am Tag des Shootings zu zahlen. Der Grundpreis bezieht sich je nach Auftrag auf unsere in der Preisliste angegebenen Preise f\u00fcr ein Shooting bzw. auf die m\u00fcndliche oder eine Vereinbarung in Textform zwischen der MediaLoge und dem Kunden.<\/span><\/p>\n Eine Zahlung auf Rechnung wird Privatkunden nicht gew\u00e4hrt. Eine Herausgabe der Ware ohne Bezahlung erfolgt bei Privatkunden nicht. Holt der Kunde nach Fertigstellung die Ware (Zusatzfotos auf CD, Collagen, Drucksachen, Fotoabz\u00fcge oder andere vereinbarte Leistungen) innerhalb von 14 Tagen nicht ab, wird der Betrag f\u00fcr die Ware trotzdem f\u00e4llig. Bei Nichtabholung bzw. Nichtzahlung nach 14 Tagen beh\u00e4lt sich die MediaLoge vor, Mahngeb\u00fchren in Rechnung zu stellen.<\/span><\/p>\n Gilt f\u00fcr: Auftragsarbeiten – Eventfilme, Eventfotos, Hochzeitsfilme, Hochzeitsfotos, Fotoreportagen, Filmreportagen<\/span><\/p>\n Bei einer Dienstleistung, die sich auf eine Spezifikation bezieht, gelten folgende Zahlungsbedingungen:<\/span><\/p>\n Die vereinbarte Summe des Auftrags wird mit der Unterzeichnung der Auftragsbest\u00e4tigung und deren vereinbarten Zahlungsbedingungen bindend.<\/span><\/p>\n F\u00fcr Hochzeitsfotos und Hochzeitsfilme, Eventfotos und Eventfilme im privaten Bereich:<\/span><\/p>\n Auftragswert unter 1000 Euro = 3 Teilzahlungen \u2013 Auftragswert \u00fcber 1000 Euro = 4 Teilzahlungen<\/span><\/p>\n Die erste Zahlung als Terminreservierungsgeb\u00fchr von 1\/3 bzw. \u00bc des Auftragswertes hat, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss bei Rechnungseingang per \u00dcberweisung durch den Kunden zu erfolgen. Die H\u00f6he der Terminreservierungsgeb\u00fchr wird in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung explizit ausgewiesen und ist bindend.<\/span><\/p>\n Die zweite Zahlung als Anzahlung von \u00bc des Auftragswertes hat, wenn nicht anders vereinbart, 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin bei Rechnungseingang per \u00dcberweisung durch den Kunden zu erfolgen. Die H\u00f6he einzelnen Teilrechnungen wird in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung explizit ausgewiesen und ist bindend. Dies gilt f\u00fcr Auftr\u00e4ge mit einem Auftragswert von \u00fcber 1000 Euro.<\/span><\/p>\n Eine zweite bzw. dritte Zahlung von 1\/3 bzw. \u00bc des Auftragswertes wird f\u00e4llig am Tag des Events zu Beginn der Film- oder Fotoarbeiten in bar bzw. per \u00dcberweisung nach Rechnungsstellung der MediaLoge. Der Geldeingang hat sp\u00e4testens am Tag des Events auf dem Konto der MediaLoge gebucht sein.<\/span><\/p>\n Die Restzahlung von 1\/3 bzw. \u00bc des Auftragswertes ist nach Fertigstellung des Produkts (Film oder Foto oder andere vereinbarte Leistungen) f\u00e4llig. Die MediaLoge stellt nach Fertigstellung der Ware eine Rechnung an den Kunden. Diese ist vor oder sp\u00e4testens bei Abholung der Ware zu zahlen in bar, per EC-Karte (im Fotostudio) oder per \u00dcberweisung auf das Konto der MediaLoge. Eine Herausgabe der Ware erfolgt erst bei Geldeingang. Eine Herausgabe der Ware auf Rechnung an Privatkunden ist nicht m\u00f6glich.<\/span><\/p>\n Holt der Kunde nach Fertigstellung die Ware (Fotos, Film, sonstige vereinbarte Leistungen) nicht innerhalb von 14 Tagen ab, wird der Betrag f\u00fcr die Ware trotzdem f\u00e4llig. Bei Nichtabholung bzw. Nichtzahlung nach 14 Tagen beh\u00e4lt sich die MediaLoge vor, Mahngeb\u00fchren in Rechnung zu stellen.<\/span><\/p>\n Werden in einer Auftragsbest\u00e4tigung der MediaLoge andere Zahlungsbedingungen als die hier genannten vereinbart, so gelten diese. Andere Zahlungsvereinbarungen sind im Angebot oder Auftrag \/ Vertrag zu vereinbaren.<\/span><\/p>\n \u00a710 Zahlungsverzug<\/strong><\/span><\/p>\n Bei Zahlungsverzug ist die MediaLoge berechtigt, eine dem Aufwand angemessene Mahngeb\u00fchr von bis zu 5 Euro zu erheben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen nach, dass die tats\u00e4chlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unber\u00fchrt, ebenso unber\u00fchrt bleibt das Recht der MediaLoge, bei einem tats\u00e4chlich entstandenen gr\u00f6\u00dferen Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.<\/span><\/p>\n \u00a711 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/span><\/p>\n Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum der MediaLoge. F\u00fcr die Herstellung der Produkte der MediaLoge wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte eine vereinbarte Pauschale bzw. ein schriftliches Angebot in Textform berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern im Angebot oder in der Auftragsbest\u00e4tigung der MediaLoge nicht anders angegeben. Bei Rechnungslegung durch die MediaLoge wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer ausgewiesen.<\/span><\/p>\n \u00a712 Lieferzeiten<\/strong><\/span><\/p>\n Lieferzeiten m\u00fcssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Aus\u00fcbung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt. Lieferzeiten k\u00f6nnen m\u00fcndlich und schriftlich vereinbart werden.<\/span><\/p>\n \u00a713 Aufrechnungsverbot<\/strong><\/span><\/p>\n Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Aufrechnungen oder Zur\u00fcckbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von der MediaLoge nicht bestritten.<\/span><\/p>\n \u00a7 14 R\u00fccktrittsvorbehalt<\/strong><\/span><\/p>\n Die MediaLoge beh\u00e4lt sich das Recht vor, ohne Angabe von Gr\u00fcnden in einer angemessenen Frist (10 Wochen vor Termin) vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Bereits geleistete Zahlungen (Terminreservierungs-geb\u00fchren, Anzahlungen etc.) seitens des Auftragnehmers werden selbstverst\u00e4ndlich unverz\u00fcglich in voller H\u00f6he umgehend von der MediaLoge erstattet. Im Fall einer K\u00fcndigung seitens der MediaLoge erkl\u00e4rt sich die MediaLoge bereit, bei der Suche nach einem ad\u00e4quaten Ersatz behilflich zu sein.<\/span><\/p>\n \u00a7 15 Verpflichtungen, Rechte Dritter<\/strong><\/span><\/p>\n <\/p>\n Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit die MediaLoge wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber die MediaLoge von allen entsprechenden Anspr\u00fcchen frei. Insbesondere ist die MediaLoge nicht verpflichtet, zu pr\u00fcfen, ob bei der Ausf\u00fchrung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen.<\/span><\/p>\n Die MediaLoge haftet nicht daf\u00fcr, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber \u00fcbernimmt s\u00e4mtliche an die MediaLoge gestellten Forderungen bez\u00fcglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.<\/span><\/p>\n \u00a716 Urheberrecht<\/strong><\/span><\/p>\n Der MediaLoge steht das Urheberrecht an den Endprodukten (Fotos, Filmaufnahmen, Layouts, Texte) nach Ma\u00dfgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von der MediaLoge hergestellten Produkte (Fotos, Filme, Layouts, Collagen, Druckvorlagen) sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die \u00dcbertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Verg\u00fctung. \u00dcbertr\u00e4gt die MediaLoge die Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nichtausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen. Die Eigentums- und Nutzungsrechte gehen erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Dienstleistungen an den Auftragnehmer \u00fcber. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von \u00a7 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielf\u00e4ltigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte \u00fcbertragen worden sind. \u00a7 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdr\u00fccklich abgedungen.<\/span><\/p>\n Bei der Verwertung der Produkte kann die MediaLoge, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Fotos oder der Filmaufnahmen genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die MediaLoge zum Schadensersatz.<\/span><\/p>\n Gilt f\u00fcr Fotos, Layouts, Collagen im privaten Bereich:<\/span><\/p>\n Die MediaLoge liefert Fotos in 2 verschiedenen Ausf\u00fchrungen. 1. Gro\u00dfe Dateien in hoher Aufl\u00f6sung ohne Logo inklusive Copyright und einfachem Nutzungsrecht. 2. Fotos in Gr\u00f6\u00dfe und Aufl\u00f6sung optimiert f\u00fcr das Internet (weboptimiert) mit Logo zur Ver\u00f6ffentlichung durch den Auftraggeber im Internet oder in kommerziellen Medien. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Social Media Seiten und Internetseiten. Fotos ohne Logo d\u00fcrfen ohne gesonderte schriftliche Genehmigung der MediaLoge nicht im Internet oder in kommerziellen Medien (Prints, Apps etc.) ver\u00f6ffentlicht werden.<\/span><\/p>\n Die Negative (auch digitale Negative und Originaldateien sowie Rohmaterial, zum Beispiel MiniDV, RAW-Fotodaten) verbleiben bei der MediaLoge, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Verg\u00fctung. Bei Eventfilmen und Dokumentationen erh\u00e4lt der Kunde auf Wunsch und nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung einen Grobschnitt vom Rohmaterial auf DVD bzw. Festplatte, welche durch den Auftragnehmer zu stellen ist. Hierf\u00fcr wird ein Aufpreis berechnet.<\/span><\/p>\n \u00a717 Nutzung des Materials (Fotos, Filme, Layouts, Collagen) zur Eigenwerbung und Pr\u00e4sentation<\/strong><\/span><\/p>\n Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erh\u00e4lt der Auftragnehmer immer das einfache Nutzungsrecht an Fotos, Filmen und Layouts von der MediaLoge. Gesondert schriftlich zu vereinbaren ist immer ein ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht, welches anders zu verg\u00fcten ist. Der Auftraggeber kann der Nutzung seiner Fotos, Filme und Layouts bzw. Collagen durch die MediaLoge f\u00fcr Eigenwerbung und zu Pr\u00e4sentationszwecken (Internetseiten, Fotob\u00fccher, Plakate, Flyer, Schaufensteraush\u00e4nge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios, Facebook und Google+) widersprechen, aber keinen Schadenersatz fordern. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen, sp\u00e4testens jedoch nach dem Event bzw. Fotoshooting, bei dem die Fotos, Filme, Layouts oder Collagen entstanden sind. Bei Widerspruch gegen die Nutzung der Fotos, Filme oder Layouts bzw. Collagen durch die MediaLoge zur Eigenwerbung und zu Pr\u00e4sentationszwecken im Internet und auf Prints bzw. im Schaufenster nach Vertragsende und Zahlung durch den Kunden (einfacher Preis) beh\u00e4lt sich die MediaLoge vor, f\u00fcr den Nachaufwand zur L\u00f6schung der Daten und f\u00fcr Materialkosten (Prints, Fotob\u00fccher etc.) den tats\u00e4chlichen Wert der Printmedien (Fotoabz\u00fcge, Poster, Fotob\u00fccher etc.) sowie die 30% Aufpreis vom Bruttoauftragswert dem Auftraggeber nachtr\u00e4glich in Rechnung zu stellen.<\/p>\n F\u00fcr Auftraggeber, die im \u00f6ffentlichen Interesse stehen oder aus sonstigen Gr\u00fcnden die Verwendung der Fotos \/ Filmclips \/ Layouts \/ Collagen durch die MediaLoge ablehnen, muss das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden. Dies bedingt einen Aufschlag von 30% des Auftragswertes. Unber\u00fchrt hiervon bleibt das Urheberrecht.<\/p>\n Eine Nutzung von Fotos, Filmen oder Layouts bzw. Collagen zur Eigenwerbung bzw. zu Pr\u00e4sentationszwecken im Internet oder in Prints (Fotob\u00fccher, Plakate, Schaufensteraush\u00e4nge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios) stellt keine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts dar, sofern der Auftraggeber der Ver\u00f6ffentlichung nicht ausdr\u00fccklich in Textform widersprochen und das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht erworben hat.<\/p>\n Die Fotos, Filme und Collagen sind vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist f\u00fcr den Inhalt des Endproduktes ausschlie\u00dflich verantwortlich. Bei \u00f6ffentlichen Vorf\u00fchrungen des Materials \u00fcbernimmt der Auftraggeber die Haftung sowie alle Kosten, die bei einer \u00f6ffentlichen Vorf\u00fchrung entstehen.<\/p>\n Die von der MediaLoge hergestellten und an den Kunden laut Vertrag verkauften Filme, Fotos, Layouts, Fotob\u00fccher, Collagen d\u00fcrfen vom Kunden in keiner Form ver\u00e4ndert und in ver\u00e4nderter Form ver\u00f6ffentlicht werden. Eine \u00d6ffentlichmachung der von der MediaLoge hergestellten Fotos, Filme oder Layouts in vom Kunden oder von Dritten ver\u00e4nderter Form stellt eine Verf\u00e4lschung des von der MediaLoge hergestellten Produktes dar. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist f\u00fcr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/span><\/p>\n \u00a718 Unterst\u00fctzung durch den Auftraggeber<\/strong><\/span><\/p>\n Sollte die MediaLoge jegliche Unterst\u00fctzung bzw. Informationsweitergabe am Drehort\/Drehtag \/ Aufnahmeort \/ Aufnahmetag seitens des Auftraggebers fehlen, so \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung f\u00fcr die Qualit\u00e4t des Materials und den daraus resultierenden Endprodukten. Bestandteil des Vertrages sind die der MediaLoge auszuf\u00fcllenden Frageb\u00f6gen (Hochzeiten und Events) bzw. Kl\u00e4rung in Textform vor einem Aufnahmetag (Studioaufnahmen, Imagefotos, Imagefilme).<\/span><\/p>\n \u00a719 Widerrufsbelehrung \/ Widerrufsrecht<\/strong><\/span><\/p>\n Widerrufsrecht<\/strong><\/span> Hochzeitsfilme, Hochzeitsfotos, Eventfilme, Eventfotos, Fotoreportagen, Filmreportagen f\u00fcr private Verbraucher:<\/span><\/p>\n Die Terminreservierungsgeb\u00fchr wird, egal zu welchem Zeitpunkt, nicht erstattet. F\u00fcr die Termin-reservierungsgeb\u00fchr wird der vereinbarte Termin bindend reserviert und der Termin kann im Fall einer Stornierung nicht mehr neu vergeben werden, dient somit als Ausfallhonorar der MediaLoge f\u00fcr entgangenen Verdienst. Ausnahme: der Auftraggeber sorgt f\u00fcr den gleichen Termin f\u00fcr einen ad\u00e4quaten Ersatzauftrag in gleicher H\u00f6he und in gleichem Umfang. Diesem muss die MediaLoge jedoch zustimmen.<\/span><\/p>\n Au\u00dfer der nicht zu erstattenden Terminreservierungsgeb\u00fchr werden folgende Stornierungsgeb\u00fchren f\u00e4llig:<\/span><\/p>\n Die Terminreservierungsgeb\u00fchr wird mit den Stornierungsgeb\u00fchren verrechnet. Ist die H\u00f6he der Stornierungsgeb\u00fchr geringer als die H\u00f6he der Terminreservierungsgeb\u00fchr, wird die Terminreservierungsgeb\u00fchr trotzdem in vollem Umfang einbehalten und nicht anteilig erstattet. Der Auftraggeber zahlt zu keinem Zeitpunkt mehr als 100% des Auftragswertes im Fall einer Stornierung.<\/span><\/p>\n <\/p>\n Folgen des Widerrufs<\/strong><\/span><\/p>\n Die MediaLoge verpflichtet sich, die im Vertrag aufgef\u00fchrten Leistungen zu den im Vertrag vereinbarten Preisen ordnungsgem\u00e4\u00df, mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt und fachlichen Kenntnissen zu erf\u00fcllen. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausf\u00fchrung erfolgt mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umst\u00e4nden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. pl\u00f6tzlicher Krankheit (auch von Familienangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinfl\u00fcssen, Verkehrsst\u00f6rungen usw., der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu sp\u00e4t eintreffen, wird keine Haftung f\u00fcr jegliche daraus resultierende Sch\u00e4den, Verluste oder Folgen \u00fcbernommen. Sollte es aufgrund h\u00f6herer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bem\u00fcht sich dieser (soweit erw\u00fcnscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall zu 100 Prozent erstattet.<\/p>\n Gesetzliches Widerrufsrecht<\/strong><\/span><\/p>\n Wenn Sie Verbraucher sind (also eine nat\u00fcrliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen f\u00fcr m\u00fcndliche oder in Textform geschlossene Vertr\u00e4ge (sog. Fernabsatzvertr\u00e4ge) nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Im Fall der Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts tragen Sie nach n\u00e4herer Ma\u00dfgabe des Inhalts der nachfolgenden Widerrufsbelehrung die Kosten der R\u00fccksendung. Widerrufsbelehrung<\/strong><\/span><\/p>\n Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder \u2013 wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf \u00fcberlassen wird \u2013 auch durch R\u00fccksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empf\u00e4nger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informationspflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 \u00a7 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<\/span><\/p>\n Das Widerrufsrecht steht Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen (\u00a7 312d Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BGB) u.a. nicht zu bei Fernabsatzvertr\u00e4gen zur Lieferung von Waren, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht f\u00fcr eine R\u00fccksendung geeignet sind oder schnell verderben k\u00f6nnen oder deren Verfallsdatum \u00fcberschritten w\u00fcrde, sowie bei Vertr\u00e4gen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datentr\u00e4ger entsiegelt haben. Es besteht kein Widerrufsrecht f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind (personalisierte Waren wie Fotos, Filme, Filmaufnahmen, Layouts, Collagen, Fotob\u00fccher etc.) und f\u00fcr deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher ma\u00dfgeblich ist oder die eindeutig auf die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Fotos, Fotodateien, Fotoabz\u00fcge, Fotob\u00fccher, Filme, Filmaufnahmen, Layouts, Leinw\u00e4nde, Fotokalender, Poster etc.)<\/span><\/p>\n Der Widerruf ist zu richten an:<\/span><\/p>\n Die MediaLoge<\/span> E-Mail: kontakt@medialoge.de<\/span> \u00a720 Salvatorische Klausel<\/strong><\/span><\/p>\n Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.<\/span><\/p>\n \u00a721 Gerichtsstand<\/strong><\/span><\/p>\n 04155 Leipzig<\/span> Frauke Flohr & Karsten Bieling GbR<\/span><\/p>\n Gerichtsstand ist Leipzig<\/span><\/p>\n Internet<\/span><\/strong><\/p>\n www.medialoge.de<\/span> <\/p>\n Mail: kontakt@medialoge.de<\/span><\/p>\n Telefon 0341-58069937<\/span><\/p>\n Umsatzsteuer Ident Nummer DE274708336<\/span> Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der MediaLoge Film- und Fotostudio Leipzig Angebote und Leistungen der Frauke Flohr und Karsten Bieling GbR \u201eDie MediaLoge\u201c (im Folgenden MediaLoge) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Best\u00e4tigung des Auftrages per Email zu. Es gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Mehr dazu .. <\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1199,"parent":171,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"yoast_head":"\n
\nDie MediaLoge beh\u00e4lt sich vor, Fotos, Filme und Layouts (Gestaltungsvorlagen f\u00fcr Fotob\u00fccher, Collagen) zu Pr\u00e4sentationszwecken (Fotob\u00fccher, Plakate, Flyer, Schaufensteraush\u00e4nge, Ausstellung innerhalb des Fotostudios) und zur Eigenwerbung im Internet auf den Webseiten www.medialoge.de, www.ganz-in-weiss.net bzw. auf den Facebookseiten und Google+ Seiten sowie in Branchenb\u00fcchern zu nutzen. Diese Nutzung von Fotos, Filmen und Layouts zu Pr\u00e4sentationszwecken im Internet, f\u00fcr Prints und f\u00fcr Eigenwerbung ist im Angebotspreis \/ Vertragspreis bereits kalkuliert. Sollte der Auftraggeber es nicht w\u00fcnschen, dass sein Material (Fotos, Filme, Collagen oder Layouts) von der MediaLoge zur Eigenwerbung und zu Pr\u00e4sentationszwecken genutzt werden, erh\u00f6ht sich der Vertragspreis automatisch um 50 % des Buttoauftragswertes. Die MediaLoge garantiert, dass keine menschenverachtenden und pers\u00f6nlichkeitsverachtenden Fotos als Referenz im Internet genutzt werden, sondern ausschlie\u00dflich k\u00fcnstlerisch wertvolle, ausdrucksstarke, den Stil der MediaLoge hervorhebende Fotos verwendet werden.<\/p>\n
\nMacht der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebraucht oder k\u00fcndigt der Kunde einen Vertrag, hat dies ausschlie\u00dflich in Textform m zu erfolgen. M\u00fcndlicher Widerspruch oder m\u00fcndliche K\u00fcndigung werden nicht anerkannt. Bei festen Terminbuchungen mit Vertrag und vereinbartem Auftragswert gelten au\u00dferhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung (siehe Widerrufsbelehrung auf der Folgeseite) folgende Fristen und Entgelte, die von der MediaLoge in Rechnung gestellt werden und vom Auftraggeber zu zahlen sind:<\/span><\/p>\n
\nab 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 20 % des Auftragswertes
\nab 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 30 % des Auftragswertes
\nab 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 40 % des Auftragswertes
\nab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 45 % des Auftragswertes
\nab 3 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 50% des Auftragswertes
\nab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 70% des Auftragswertes
\nab 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 80% des Auftragswertes
\nab 48 Stunden vereinbarten Termin (Event, Hochzeit, etc.) 90% des Auftragswertes
\nbei Direktausfall am vereinbarten Termin \/ Tag (Event, Hochzeit, etc.) 100% des Auftragswertes
\n<\/span><\/p>\n
\nIm \u00dcbrigen gelten f\u00fcr das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden<\/span><\/p>\n
\nF. Flohr & K. Bieling GbR<\/span>
\nGohliser Stra\u00dfe 29<\/span>
\n04155 Leipzig<\/span><\/p>\n
\nFax: 0341-58069937<\/span><\/p>\n
\nDie MediaLoge Film- und Fotostudio, Gohliser Stra\u00dfe 29<\/span><\/p>\n
\n www.ganz-in-weiss.net<\/span>
\n www.fotobuch-designer.net<\/span>
\n www.profi-autofotografie.de<\/span><\/p>\n
\n Leipzig, 01.05.2018<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"